Ideele Grundsätze des NationalismusDie rechte Ordnung der christlichen Barmherzigkeit verbietet weder die rechtmäßige Liebe zum Vaterland noch Nationalismus; im Gegenteil, es kontrolliert, heiligt und belebt ihn. - Pius XI "Caritate Christi Compulsi". Wir polnische Nationalisten, gesammelt in Reihen von der Nationalen Wiedergeburt Polens wollen mit unserer Arbeit zur Entwicklung der polnischen Volksgemeinschaft beitragen. Unsere Handlungen werden auf den Grundsätzen folgenden die Lehre der katholischen Kirche gegründet sein als die sind: 1. Das bewusste Leben jedes Menschen soll der Realisierung von Zielen angeordnet sein. Diese Ziele sollen gemäss Werte sortiert sein im System von gegenseitigen Abhängigkeit mit absolutem Ziel im Auge. 2. Das absolute Ziel - in der individueller Dimension so wie gesellschaftlich - kann nur Gott sein. Er ist ein dauerhafter Wert unabhängig vom Lauf der Geschichte. Gott ist die Quelle von Normen und Gesetzen die das Leben des Einzelwesens so wie der Gemeinschaft formen. 3. Der Mensch dem Gott ähnlich geschaffen ist, wurde bei Ihm mit unantastbarem - gleichem für alle - naturellem Gesetz ausgerüstet. Das naturelle Gesetz resultiert in vier grundlegenden Rechten des Menschen: a) das Recht zum Leben - gemeint als biologisches Leben und auch als die Realisation der sonstigen Rechten b) das Recht zur Freiheit - also das Recht alles zu tun was nicht dem naturellen Gesetz widerspricht c) das Recht zur Gründung der Familie - die notwendig ist um die Fülle des Lebens zu erreichen d) das Recht zum Eigentum - gemeint als besitzen des völligen Eigentum und Verfügung der Produktionsmittel; dieses Recht kann nur bei freiwilligem Entsagen von naturellem Gesetz eingeschränkt sein. 4. Der Mensch ist ein gesellschaftliches Wesen , das bedeutet es ist unmöglich für ihn sich außerhalb der Gemeinschaft zu Entwickeln. 5. Die Gemeinschaft ist keine Summe der Einzelheiten sondern eine Ganze in der der Mensch während der Realisation seines absoluten Zieles sich um die Errungenschaften anderer Menschen bereichert. 6. Der Mensch hat die Pflicht die Rechte anderer Menschen in der Gemeinschaft zu beachten. 7. Die Gemeinschaft existiert um das Leben des Einzelwesens zu bereichern so wie um dessen Rechte zu schützen und dessen Pflichten zu vollstrecken. 8. Die Gemeinschaft höchsten Typs - eine naturelle Gemeinschaft - ist das VOLK. 9. Das Volk ist ein freiwilliger, an eine psychische und moralische Bindung angelehnter Zusammenhang von Leuten. Dieser Zusammenhang verfügt dem - aus gemeinsamen Vorfahren und der historischen Tradition resultierenden - Gefühl der kulturellen Besonderheit die man bewahren und entwickeln will. 10. Das Volk - als die naturelle Gemeinschaft - besitzt bestimmte Rechte: a) das Recht zur Erhaltung eigener Sprache und Kultur; b) das Recht zur Kontrolle von der Erziehung des Volkes - für Bewahrung und Entwicklung der Werten für welche das Volk steht; c) das Recht zum, aus Tradition und Geschichte zugehörigen, nationalen Territorium; d) das Recht zur Berufung von Strukturen Volks untergeordneten. 11. Unter Strukturen mit der Willen des Volkes gerufen die höchste Struktur ist der STAAT. 12. In der Staats Zuständigkeit liegt die Versicherung der Realisation vom Menschen und Volks Rechten, die von dem naturellen Gesetz auskommen. 13. Das Werkzeug von Staats Handlungen ist das Gesetz, das kann nicht das naturelle Gesetz widersprechen. 14. Das Volk kontrolliert die Aktivitäten von Staat durch bei sich ins Leben gerufene NATIONALVERSAMMLUNG. 15. Die Nationalversammlung soll die politische Vertretung des Volkes garantieren, durch das zweihäuser Repräsentation System: a) das Politische Haus b) das Korporation Haus - allgemeine Vertretung von territorialen und wirtschaftlichen Selbstverwaltungen. 16. Die Rolle des Koordinators der Volksversammlung sollte, durch das Volk erwaehlte, Staatshaupt ausüben.
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